Bei der Berechnung von Zusatzrenten aus der FZR werden als Zurechnungszeiten angerechnet
1. |
Zeiten vom Eintritt der Invalidität bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres bei der Zusatzinvalidenrente, sofern der Versicherte nicht vor Feststellung der Invalidität aus der FZR ausgetreten ist, |
2. |
Zeiten des früheren Bezugs einer Zusatzinvalidenrente. |
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