Die Pflegezulage wird in 6 Stufen gewährt:
Stufe | Höhe der Pflegezulage ab 1.7.2023 |
Höhe der Pflegezulage vom 1.7.2022 bis 30.6.2023 |
---|---|---|
I | 376 EUR | 360 EUR |
II | 642 EUR | 615 EUR |
III | 916 EUR | 877 EUR |
IV | 1.174 EUR | 1.125 EUR |
V | 1.524 EUR | 1.460 EUR |
VI | 1.876 EUR | 1.797 EUR |
Besonderheit bei Blinden und Hirnbeschädigten
Blinde erhalten mindestens die Pflegezulage nach Stufe III und erwerbsunfähig Hirnbeschädigte mindestens Pflegezulage nach Stufe I.
Außerdem werden dem Beschädigten angemessene Aufwendungen – insbesondere Bruttoarbeitsentgelt und Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung – auf Antrag erstattet, wenn er aufgrund seiner Schädigung eine Pflegekraft gegen Entgelt beschäftigt.
Die Pflegekosten für eine Pflegeeinrichtung werden grundsätzlich komplett übernommen. Zur Kostendeckung werden die Versorgungsbezüge so weit herangezogen, dass dem Beschädigten nur ein Betrag in Höhe der Grundrente nach einem Grad der Schädigungsfolgen von 100 verbleibt.
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