Begriff

Die soziale Pflegeversicherung ist seit 1.1.1995 die 5. Säule im System der Sozialversicherung. Sie dient der Absicherung des Pflegefallrisikos.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die gesetzliche Grundlage für die Pflegeversicherung ist das SGB XI.

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