Sehr geehrte(r) Frau / Herr,

seit dem 1.7.2023 wirkt sich die Anzahl der Kinder auf den zu zahlenden Arbeitnehmerbeitrag in der Pflegeversicherung aus. Um Ihren Pflegeversicherungsbeitrag korrekt abführen zu können, benötigen wir Ihre Rückmeldung über die bei Ihnen zu berücksichtigenden Kinder.

Der Arbeitnehmerbeitrag zur Pflegeversicherung beträgt in Abhängigkeit der zu berücksichtigenden Kinder:

  •        
      1 Kind 1,7 %  
      2 Kinder 1,45 %  
      3 Kinder 1,2 %  
      4 Kinder 0,95 %  
      5 oder mehr Kinder 0,7 %  
           

    Kinder werden in der Pflegeversicherung berücksichtigt, solange sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Nach dem 25. Geburtstag entfällt der Abschlag für das entsprechende Kind. Der Beitragssatz für den Arbeitgeber beträgt unabhängig von der Anzahl der Kinder immer 1,7 %.

Wichtig für Ihre Entgeltabrechnung

Um den für Sie maßgeblichen Beitragssatz in der Pflegeversicherung zu ermitteln, benötigen wir von Ihnen Nachweise über die zu berücksichtigenden Kinder. Bitte reichen Sie uns daher die Geburtsurkunden der zu berücksichtigenden Kinder bis spätestens ________ ein.

Bei Fragen können Sie sich selbstverständlich gerne an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen

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