Versicherte haben bei einem Gesundheitsschaden infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit Anspruch auf Pflegeleistungen gegenüber dem Unfallversicherungsträger.
Sozialversicherung: Die gesetzliche Grundlage für die Pflegeleistungen des Unfallversicherungsträgers ist § 44 SGB VII.
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