Begriff

Pflegebedürftige erhalten Pflegegeld, wenn sie in häuslicher Umgebung durch Angehörige oder sonstige ehrenamtliche Pflegepersonen gepflegt werden. Voraussetzung für den Bezug ist, dass die häusliche Pflege sichergestellt ist. Die Höhe des Pflegegeldes staffelt sich nach den Pflegegraden 2 bis 5. Mit dem Pflegegeld soll der Pflegebedürftige in die Lage versetzt werden, seiner Pflegeperson eine materielle Anerkennung für die sichergestellte Pflege zukommen zu lassen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die gesetzliche Grundlage für das Pflegegeld ist § 37 SGB XI. Der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene haben in einem Gemeinsamen Rundschreiben Aussagen zum Pflegegeld (GR v. 14.11.2023) getroffen.

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