Begriff

Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung soll Ansprechpartner und Ideengeber für die Belange der Pflege in Deutschland sein. Er oder sie soll die Interessen der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und aller in der Pflege Tätigen in der Bundesregierung vertreten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Das Amt des Pflegebevollmächtigten ist nicht im Gesetz geregelt.

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