Zusammenfassung

 
Begriff

Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung soll Ansprechpartner und Ideengeber für die Belange der Pflege in Deutschland sein. Er oder sie soll die Interessen der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und aller in der Pflege Tätigen in der Bundesregierung vertreten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Das Amt des Pflegebevollmächtigten ist nicht im Gesetz geregelt.

1 Benennung

Der oder die Pflegebevollmächtigte wird auf Vorschlag des Bundesministers für Gesundheit vom Bundeskabinett bestellt. Das Amt wurde nach der Bundestagswahl 2013 geschaffen. Erster Pflegebevollmächtigter war, in Personalunion mit den Aufgaben des Patientenbeauftragten, der CDU-Politiker Karl-Josef Laumann, der bis 2017 dieses Amt innehatte. Sein Nachfolger wurde als eigenständiger Pflegebevollmächtigter im Range eines Staatssekretärs Andreas Westerfellhaus.

2 Person

Am 31.3.2018 hat das Bundeskabinett auf Vorschlag des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn den 61-jährigen Westfalen Andreas Westerfellhaus zum Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung bestellt. Am 16.4.2018 erhielt er seine Ernennungsurkunde und ist seitdem der Pflegebevollmächtigte. Westerfellhaus ist gelernter Krankenpfleger, Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie sowie Betriebswirt und leitete eine Akademie für Berufe im Gesundheitswesen. Von 2001 bis 2008 war er Vizepräsident und im Anschluss bis 2017 Präsident des Deutschen Pflegerates. Westerfellhaus ist verheiratet und hat 3 Kinder.

 

Der Pflegebevollmächtigte ist wie folgt zu erreichen:

Büro des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung

Friedrichstraße 108, 10117 Berlin

Telefon: 030 18 441-3420, Fax 030 18 441-3422

Internet: www.bundesgesundheitsministerium.de

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