Der Patient entscheidet, ob er eine Patientenquittung sofort nach der Behandlung ausgestellt haben möchte. Es handelt sich dann um die sog. Tagesquittung oder auch Stichtagsquittung. Der Patient kann allerdings auch die Ausstellung einer Quartalsquittung verlangen.

Die Tagesquittung ist von Ärzten und Zahnärzten direkt im Anschluss an die Behandlung, die Quartalsquittung spätestens 4 Wochen nach Ablauf des Quartals auszustellen. Für Krankenhäuser beträgt die Frist 4 Wochen nach Abschluss der Krankenhausbehandlung.

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