Zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie schließen die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen, auch für die Pflegekassen, mit den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung und mit den in den Ländern zuständigen Stellen gemeinsame Rahmenvereinbarungen auf Landesebene.

Darin werden insbesondere Festlegungen getroffen über

  • gemeinsam und einheitlich zu verfolgende Ziele und Handlungsfelder,
  • die Koordinierung von Leistungen zwischen den Beteiligten,
  • die einvernehmliche Klärung von Zuständigkeitsfragen,
  • Möglichkeiten der gegenseitigen Beauftragung der Leistungsträger,
  • die Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst und den Trägern der örtlichen öffentlichen Jugendhilfe und
  • die Mitwirkung weiterer für die Gesundheitsförderung und Prävention relevanter Einrichtungen und Organisationen.

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