Nachzahlungsberechtigt sind Deutsche, die unversorgt aus den Diensten einer internationalen Organisation ausgeschieden sind und denen keine lebenslange Versorgung durch eine öffentlich-rechtliche juristische Person gewährleistet ist (z. B. als Beamter). Der Nachzahlungsantrag ist innerhalb von 6 Monaten nach dem Ausscheiden aus der Organisation oder, falls der Antrag wegen einer gewährleisteten Versorgung nicht gestellt werden konnte, innerhalb von 6 Monaten nach Durchführung der Nachversicherung zu stellen.

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