Entscheidungsstichwort (Thema)

Beschwerde. Begründung. Abhilfeentscheidung. rechtliches Gehör. Vergleich. Bestimmung über die Kosten. Kostenentscheidung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Eine (Nicht-)Abhilfeentscheidung des SG ist wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs aufzuheben, wenn eine in Aussicht gestellte Begründung der Beschwerde nicht abgewartet wird.

2. Bei Erledigung des Rechtsstreits durch Abschluß eines Vergleichs ist eine gerichtliche Kostenentscheidung auch dann nicht zulässig, wenn im Vergleich die Kostenentscheidung dem Gericht vorbehalten wird.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1664755

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