Zu den sonstigen Leistungen gehören[1]

  • Leistungen zur Eingliederung von Versicherten in das Erwerbsleben, insbesondere nachgehende Leistungen zur Sicherung des Erfolgs der Leistungen zur Teilhabe,
  • medizinische Leistungen für Versicherte, insbesondere bei gesundheitsgefährdenden Berufen,
  • Nach- und Festigungskuren wegen Geschwulsterkrankungen für Versicherte, Rentner (auch Hinterbliebenenrentenbezieher) sowie deren Angehörige,
  • stationäre Heilbehandlung für Kinder von Versicherten, Altersrentnern sowie Beziehern einer Rente wegen Erwerbsminderung und für Kinder, die Waisenrente erhalten,
  • Zuwendungen für Reha-Forschung/Förderung.

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