Zu den sonstigen Leistungen gehören[1]
- Leistungen zur Eingliederung von Versicherten in das Erwerbsleben, insbesondere nachgehende Leistungen zur Sicherung des Erfolgs der Leistungen zur Teilhabe,
- medizinische Leistungen für Versicherte, insbesondere bei gesundheitsgefährdenden Berufen,
- Nach- und Festigungskuren wegen Geschwulsterkrankungen für Versicherte, Rentner (auch Hinterbliebenenrentenbezieher) sowie deren Angehörige,
- stationäre Heilbehandlung für Kinder von Versicherten, Altersrentnern sowie Beziehern einer Rente wegen Erwerbsminderung und für Kinder, die Waisenrente erhalten,
- Zuwendungen für Reha-Forschung/Förderung.
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