Zu den ergänzenden Leistungen gehören[1]

  • Übergangsgeld,
  • Haushaltshilfe,
  • Reisekosten, Fahrtkosten,
  • ärztlich verordneter Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Aufsicht (insbes. bei Herz- und Gefäßerkrankungen sowie Erkrankungen der Bewegungsorgane),
  • Beiträge und Beitragszuschüsse,
  • Übernahme/Zuschüsse von/zu Beiträgen zur Privatversicherung zum Versicherungsschutz gegen Krankheit und Pflegebedürftigkeit bei Teilnahme an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn durch die Rehabilitation kein anderer Versicherungsschutz besteht,
  • Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung für arbeitslose Versicherte für die Dauer der Leistung zur medizinischen Rehabilitation.

Anspruch besteht nur in Verbindung mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, sonstigen Leistungen zur Teilhabe oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Hauptleistung).

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