Die Erstattung von Kosten ist nach den Sätzen des Aufenthaltsstaates oder deutschen Sätzen möglich.[1] Die Kosten einer Behandlung können von der Krankenkasse ganz oder teilweise übernommen werden, wenn die Behandlung nur im Ausland möglich ist.[2] Die Übernahme der Kosten ist möglich, wenn die angewandte Behandlungsmethode dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht.

Sie ist ausgeschlossen, wenn eine bestimmte Therapie nur im Ausland erhältlich ist, in Deutschland jedoch andere, gleich oder ähnlich wirksame Behandlungsalternativen zur Verfügung stehen.[3]

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