Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben auch Heimarbeiter, wenn sie ihren Lebensunterhalt ausschließlich oder weitaus überwiegend aus dem Beschäftigungsverhältnis als Heimarbeiter beziehen.
Sozialversicherung: Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld für Heimarbeiter ist in § 103 SGB III geregelt.
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