1Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf
1. (weggefallen)
2. |
Krankenhäuser im Straf- oder Maßregelvollzug, |
3. |
Polizeikrankenhäuser, |
2§ 28 bleibt unberührt. 3§ 26f findet hinsichtlich der Krankenhäuser der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und ihrer Vereinigungen auch Anwendung, soweit die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten trägt.[1]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich SGB Office Professional 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen