Zugelassene Krankenhäuser sind Einrichtungen, in denen vorwiegend durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen
- Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt/geheilt oder gelindert werden sollen und
- die Patienten untergebracht und verpflegt werden.[1]
Dazu zählen
- Hochschulkliniken,
- Plankrankenhäuser (Krankenhäuser, die nach den landesrechtlichen Vorschriften in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind) und
- Krankenhäuser mit Versorgungsvertrag.[2]
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