Nicht zur zahnärztlichen Behandlung gehört die kieferorthopädische Behandlung von Versicherten, die zu Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr vollendet haben.[1] Für Versicherte mit schweren Kieferanomalien, die ein Ausmaß haben, das kombinierte kieferchirurgische und -orthopädische Behandlungsmaßnahmen erfordert, gilt der Leistungsausschluss allerdings nicht. In derartigen Fällen ist ein aufeinander abgestimmtes kieferchirurgisches und -orthopädisches Behandlungskonzept zu erstellen.

Schwere Kieferanomalien liegen bei

  • angeborenen Missbildungen des Gesichts und der Kiefer (z. B. Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalten),
  • skelettalen Dysgnathien (z. B. Progenie, d. h. vorstehender Unterkiefer) und
  • verletzungsbedingten Kieferfehlstellungen

vor.[2]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge