Rz. 46

Der Gesetzgeber hat es für notwendig erachtet, mit dem Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz (KJVVG) zahlreiche Änderungen der Vorschrift vorzunehmen, um Verbesserungen in der Kinder- und Jugendhilfestatistik zu erreichen. Deren Aufgabe ist es, aktuelle, aussagekräftige Daten als unverzichtbare Grundlage für politische Entscheidungen zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung zu stellen. In der Gesetzesbegründung (BT-Drs 17/13023 S. 11) heißt es dazu: Dies betrifft die Erhebungen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit und der Adoptionen sowie die Erhebungen zu den Einrichtungen und tätigen Personen (ohne Tageseinrichtungen für Kinder). Im Übrigen sind auch an verschiedenen weiteren Stellen in den Vorschriften über die Kinder- und Jugendhilfestatistik punktuelle Nachbesserungen und Korrekturen erforderlich. Die statistischen Erhebungen zur Kinder- und Jugendarbeit, die mit dem Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) v. 22.12.2011 aufgrund der erheblichen Schwachstellen der bestehenden Erhebungsinstrumente ausgesetzt worden sind, werden neu konzipiert. Weiterhin tragen eine Verkürzung der Periodizität im Hinblick auf die Erhebungen zu den Einrichtungen und tätigen Personen (ohne Tageseinrichtungen für Kinder) sowie eine Schärfung der Erhebungsmerkmale und der auskunftspflichtigen Stellen bei der Statistik zu den Adoptionen neben weiteren punktuellen Nachbesserungen und Klarstellungen zur Sicherstellung einer validen und reliablen empirischen Dauerbeobachtung der Kinder- und Jugendhilfe und der Auswirkungen legislativen und administrativen Handelns in diesem Bereich bei.

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