Rz. 2

Die Vorschrift umschreibt als Einweisungsnorm den Regelungsinhalt des Neunten Kapitels – Kinder- und Jugendhilfestatistik. Sie ordnet die regelmäßige Durchführung einer Bundesstatistik an. In der Methodik weist die Vorschrift deutliche Parallelen zur Sozialhilfestatistik (§§ 121 bis 129 SGB XII) auf.

 

Rz. 3

Zur Entwicklung der statistischen Datenerbhebung im Jugendhilferecht: Mit dem Inkrafttreten des SGB VIII wurden Festlegungen hinsichtlich der Erhebung von statistischen Daten über Leistungen und ihre Adressaten sowie Strukturen (Einrichtungen und tätige Personen), aber auch die finanziellen Aufwendungen der öffentlichen Gebietskörperschaften in das Fachgesetz aufgenommen. Zwar bestanden bereits vorher Regelungen zur Durchführung amtlicher Erhebungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, allerdings waren diese in einem gesonderten Gesetz verankert und berücksichtigten insbesondere die eingriffsorientierten Maßnahmen. Mit der Integration der Regelungen zur Durchführung der amtlichen Statistik in das SGB VIII kam es auch zu einer inhaltlichen Neuausrichtung der Erhebungen, die stärker die personen- und maßnahmenbezogenen Merkmale sowie die familienunterstützenden Maßnahmen fokussierte (so bei Meiner-Teubner/Pothmann, ZKJ 2015 S. 385).

 

Rz. 4

Sinn der konzentrierten Regelungen über die statistischen Erhebungen ist es, der besonderen Bedeutung amtlicher Daten im gesamten Bildungs-, Erziehungs- und Sozialwesen Rechnung zu tragen (vgl. bei Meiner-Teubner/Pothmann, ZKJ 2015 S. 385 m. w. N.).

 

Rz. 5

Struktur der Vorschrift: Abs. 1 regelt in den Nr. 1 bis 13 die Erhebungstatbestände der Bundesstatistik. Abs. 2 erfasst die Datenerhebung zur Entwicklung der gemeinsamen elterlichen Sorge.

 

Rz. 6

Korrespondierende Regelungen finden sich in §§ 99 ff.; § 99 enthält die detailliert beschriebenen Erhebungsmerkmale zu den einzelnen in Abs. 1 Nr. 1 bis 13 vorgegebenen Erhebungstatbestände.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge