Rz. 4

Eine Behandlung erfolgt stationär, wenn sie in einem Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung mit den dortigen apparativen Mitteln und Vorhaltungen vorgenommen wird. Bei einer voll- oder teilstationären Behandlung ist der Betroffene im Gegensatz zu einer bloß ambulanten Behandlung in den Ablauf der Einrichtung eingegliedert. Die teilstationäre Behandlung unterscheidet sich von der vollstationären durch den Umfang der Eingliederung. Dies hängt auch vom Behandlungsziel ab. Zwischen beiden Arten der stationären Behandlung besteht ein (auch zeitliches) Stufenverhältnis. Ist folglich eine teilstationäre Behandlung ausreichend, besteht kein Anspruch auf vollstationäre Behandlung (mehr).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge