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Zu den Unternehmen des Bundes zählen alle Bundesverwaltungen und -behörden, die Bundesgerichte sowie die Bundeswehr mit ihren Unternehmen. Im Hinblick auf die Zuständigkeit für die Bundeswehr obliegt der Unfallkasse des Bundes gemäß dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut und dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte die unfallversicherungsrechtliche Betreuung der zivilen Bediensteten der Stationierungsstreitkräfte sowie der im Bundesgebiet gelegenen NATO-Hauptquartiere.

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