Rz. 15

Leistungen für Heizung werden in tatsächlicher Höhe erbracht, soweit sie angemessen sind. Hierbei sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (Zustand der Wohnung und der Heizanlage, höherer Wärmebedarf alter und behinderter Menschen etc.). Die Leistungen können durch eine monatliche Pauschale abgegolten werden. Bei der Bemessung der Pauschale sind die persönlichen und familiären Verhältnisse, die Größe und Beschaffenheit der Wohnung, die vorhandenen Heizmöglichkeiten und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Heizkosten, die auf ein fehlendes energiesparendes Verhalten zurückgehen, sind unangemessen (z. B. Fenster trotz Heizung auf Kippe). Bei selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen kann es im Einzelfall zumutbar sein, einzelne Räume nicht zu beheizen, wenn das Eigenheim oder die Wohnung zu groß ist.

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