Rz. 4

Anspruchsberechtigt sind alle Leistungsempfänger nach den §§ 3 bis 5 und § 1a, nicht aber der in § 2 genannte Personenkreis. Letztere erhalten die sog. Analog-Leistungen abweichend von den §§ 3 bis 7, also auch abweichend von § 6.

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