Rz. 1

§ 78b SGB X ist zum 25.5.2018 entfallen.

Seit diesem Zeitpunkt gilt die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) vom 27.4.2016 (ABl. 116).

Die erforderliche zeitgleiche Anpassung der Vorschriften zum Sozialdatenschutz erfolgten durch Art. 19 und Art. 24 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541).

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