Rz. 13

Nachdem 2000 nur eine "Inflationsanpassung" erfolgt war, kam es 2004 und 2006 zu keinen Rentenanpassungen (vgl. Art. 2 des 2. SGB VI-ÄndG = Gesetz über die Aussetzung der Anpassung der Renten zum 1. Juli 2004 v. 27.12.2003, BGBl. I S. 3013, bzw. das Gesetz über die Aussetzung der Anpassung der Renten zum 1. Juli 2006 = Art. 1 des Gesetzes über die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte ab 1. Juli 2006 v. 15.6.2006, BGBl. I S. 1304). Hierzu und zur Verfassungsmäßigkeit vgl. Komm. zu § 65.

 

Rz. 14

Die Renten wurden erst wieder zum 1.7.2007 durch Anhebung des bisherigen aktuellen Rentenwerts von 26,13 EUR auf 26,27 EUR erhöht (vgl. Rentenwertbestimmungsverordnung 2007 v. 14.6.2007, BGBl. I S. 1113).

 

Rz. 15

Zu den aktuellen Rentenwerten bzw. Rentenwerten (Ost) ab 1.7.2008 vgl. § 68 bzw. § 255 a.

 

Rz. 16

Zu den Anhebungen des aktuellen Rentenwerts mit der jeweils einschlägigen Rentenwertbestimmungsverordnung vgl. Komm. zu § 65; wobei der aktuelle Rentenwert regelmäßig in § 1 der jeweiligen Rentenwertbestimmungsverordnung festgelegt wird.

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