Rz. 17

Die Anpassung der laufend gezahlten Renten erfolgt im Namen der Rentenversicherungsträger grundsätzlich durch den Renten-Service der Deutschen Post AG (§ 119 Abs. 2); die Durchführung der Anpassung regeln im Einzelnen §§ 17 ff. RentSV (vgl. hierzu auch GRA der DRV zu § 65 SGB VI, Stand: 12.7.2021, Anm. 3).

 

Rz. 18

§ 118a regelt dabei, dass Rentenbezieher nur dann eine Anpassungsmitteilung erhalten, wenn sich die Höhe des aktuellen Rentenwerts verändert.

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