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Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 5 erfassen. Die GRA zu § 5: Versicherungsfreiheit hat den Stand: 30.3.2023 und ist online abrufbar unter der Adresse: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0001_25/gra_sgb006_p_0005.html (zuletzt abgerufen am 4.3.2024). Außerdem besteht zu § 5 die Anlage 1: Geringfügige Beschäftigungen/Tätigkeiten – Versicherungsfreiheit -. Die Anlage ist ebenfalls abrufbar im Internet unter der Adresse: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0001_25/gra_sgb006_p_0005_a01.html (zuletzt abgerufen am 4.3.2024).

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