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Die Anpassung der laufend gezahlten Renten wird auf der Grundlage des § 119 Abs. 2 grundsätzlich durch den Renten Service der Deutschen Post AG vorgenommen. Der Renten Service handelt dabei kraft gesetzlichem Auftrag für die Rentenversicherung. Es erfolgt eine entsprechende Zurechnung der Handlungen des Renten Services auf die Rentenversicherungsträger. Die Durchführung der Anpassung regeln im Einzelnen §§ 17 ff. RentSV (vgl. auch GRA der DRV zu § 254c SGB VI, Stand: 12.7.2021, Anm. 3).

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