Rz. 8

Die Vorschrift wurde mit Wirkung vom 1.1.2012 aufgehoben; ihre Regelung wurde mit geringfügiger Änderung in den neuen § 172 a übertragen (Art. 4 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 22.11.2011, BGBl. I S. 3057).

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