Rz. 12

EU-rechtlich hatte die von der Deutschen Rentenversicherung Bund verwaltete Datenstelle als "Bezeichnete Stelle" die Aufgabe, Informationen über Beschäftigungsverhältnisse deutscher Versicherter im Ausland und ausländischer Versicherter im Inland nach innen und außen weiterzuleiten. Abs. 3 wurde mit Wirkung zum 29.6.2011 durch Art. 5 des Gesetzes zur Koordinierung der Systeme der Sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze v. 22.6.2011 (BGBl. I S. 1202) aufgehoben.

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