Rz. 18

Unabhängig von den in Abs. 1 Satz 2 bis Abs. 3 beschriebenen Aufgaben für die Verbindungsstellen ergeben sich deren Aufgaben auch aus den EG-Verordnungen und den SVAbk selbst. Dazu zählen neben der Durchführung des jeweiligen SVAbk auch die allgemeine Aufklärung über dessen Regelungen bzw. des EU-Rechts sowie die Beantwortung von Anfragen und Amtshilfeersuchen. Weitere Aufgaben sind:

  • die Durchführung der Kontenklärung und Erteilung von Rentenauskünften von Amts wegen bei Versicherten mit ausländischen Versicherungszeiten,
  • die Erteilung von Feststellungsbescheiden,
  • die Entscheidung über Leistungsanträge, insbesondere Rentenanträge, Anträge auf Beitragserstattung und Anträge im Rahmen eines Versorgungsausgleichs.

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