Rz. 1

§ 123 ist durch Art. 1, Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten.

Durch Art. 7 Nr. 6 des 4. Euro-Einführungsgesetzes v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) wurden in Abs. 2 die Wörter in "Deutsche Mark" mit Wirkung zum 1.1.2002 (Art. 68 Abs. 10 des Gesetzes) gestrichen. Die Streichung stand im Zusammenhang mit der Einführung des Euro als nunmehr gültige Währung (u. a.) in der Bundesrepublik Deutschland.

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