Rz. 5

In den Jahren 1991 bis 1996 hat es für die Rentenempfänger im Beitrittsgebiet sowohl zum 1.1. als auch zum 1.7. eine Anpassung gegeben, um die Leistungen schneller zu erhöhen. Dagegen sind in den Jahren 2004, 2005 und 2006 Rentenanpassungen unterblieben (sog. 0-Anpassungen). Es sollten somit Minus-Anpassungen vermieden werden.

Falls es in einem Jahr nicht zu einer Erhöhung der Renten durch die Anpassung kommt, soll in Zukunft der Aufwand durch den Versand von Mitteilungen vermieden werden.

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