Rz. 59

Damit auch überprüft werden kann, ob der kurzfristig Beschäftigte noch weitere derartige Beschäftigungen ausübt, hat der Arbeitgeber diese Beschäftigten der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als zuständiger Einzugsstelle zu melden.

Die Meldungen für kurzfristig Beschäftigte sind seit dem 1.1.2006 ausnahmslos durch Datenübertragung mittels zugelassener systemgeprüfter Programme oder maschinell erstellter Ausfüllhilfen zu erstatten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge