0 Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

Die Vorschrift wurde durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) mit Wirkung zum 1.7.2020 eingefügt.

1 Allgemeines

 

Rz. 2

Die Norm ermöglicht es, eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, um festzustellen, inwieweit bei Arbeitgebern elektronisch vorgehaltene Daten nutzbar sein können.

2 Rechtspraxis

 

Rz. 3

Die Anzahl der freiwilligen Nutzer des Verfahrens zur elektronisch unterstützten Prüfung in der Entgeltabrechnung hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt. 2019 haben rund 40 % der geprüften Arbeitgeber die Möglichkeit einer elektronisch unterstützten Prüfung genutzt. Allerdings ist das Spektrum der Finanzbuchhaltungsprogramme, aus denen Daten übermittelt wurden, für eine qualifizierte Bewertung des Verfahrens zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausreichend. Darüber hinaus besteht insbesondere für Großunternehmen die Notwendigkeit, die Vorgaben zur Übermittlung der Daten aus der Finanzbuchhaltung differenzierter zu spezifizieren.

Bis zum 31.12.2021 sind Möglichkeiten zu prüfen, wie bei Arbeitgebern innerhalb der Finanzbuchhaltung elektronisch vorgehaltene Daten für die elektronisch unterstützte Prüfung genutzt werden können. Dabei sind die Grundsätze wirtschaftlichen Handelns zu berücksichtigen. Zu untersuchen ist insbesondere, wie die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) für die Bereitstellung der Informationen im Rahmen der elektronisch unterstützten Prüfung genutzt werden könnten. Die Untersuchung von Machbarkeit und Kosten ist nach Möglichkeit mit einer repräsentativen Auswahl an Arbeitgebern und Anbietern von Entgeltabrechnungs- und Finanzbuchhaltungsprogrammen durchzuführen (BT-Drs. 19/19037 S. 47).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge