Versicherte haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkassen bei der Auswahl und Inanspruchnahme der Palliativ- und Hospizversorgung.[1] Die Sterbebegleitung wird Bestandteil des Versorgungsauftrags der sozialen Pflegeversicherung. Die Pflegeheime können ihren Bewohnern eine Versorgungsplanung zur individuellen und umfassenden medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase organisieren und anbieten. Dieses Beratungsangebot finanziert die Krankenkasse.[2]

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