Der Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln umfasst auch die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln. Zu den notwendigen Änderungen gehören insbesondere Erweiterungen und Ergänzungen, die

  • ihre Ursache in der Person des Versicherten haben (z. B. Wachstum) oder
  • in der fortschreitenden technischen Entwicklung begründet sind.

Die Instandsetzung umfasst die Reparatur bei Verschleiß, wenn die Instandsetzung technisch möglich und wirtschaftlicher ist als eine Ersatzbeschaffung. Bei Unbrauchbarkeit oder Verlust ist das Hilfsmittel zu ersetzen.

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