1. Diabetisches Fußsyndrom und vergleichbare Schädigungen

Indikation Heilmittelverordnung
Diagnosengruppe

Leitsymptomatik:

Schädigung von Körperfunktionen und -strukturen zum Zeitpunkt der Diagnosestellung
Heilmittel

Verordnungsmengen

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weitere Hinweise
DF      

Diabetisches Fußsyndrom

  • diabetische Neuropathie mit oder ohne Angiopathie

    • im Stadium-Wagner 0
  1. Hyperkeratose

    (schmerzlos und schmerzhaft)

  2. Pathologisches Nagelwachstum

    (Verdickung, Tendenz zum Einwachsen)

  3. Hyperkeratose und pathologisches Nagelwachstum

Vorrangige Heilmittel:

  1. Hornhautabtragung
  2. Nagelbearbeitung
  3. Podologische Komplexbehandlung

Höchstmenge je VO:

  • bis zu 6 x/VO

Frequenzempfehlung:

  • alle 4 bis 6 Wochen

Bei allen Maßnahmen erfolgen Instruktionen zur individuell durchführbaren Haut- und Fußpflege sowie Inspektionen des Schuhwerks und der Einlagen.

In der Podologischen Therapie sind keine orientierenden Behandlungsmengen gemäß § 7 Absatz 1 festgelegt.
NF      

Krankhafte Schädigung am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie (primär oder sekundär)

z. B. bei

  • hereditärer sensibler und autonomer Neuropathie
  • systemischen Autoimmunerkrankungen
  • Kollagenosen
  • toxischer Neuropathie
  1. Hyperkeratose

    (schmerzlos und schmerzhaft)

  2. Pathologisches Nagelwachstum

    (Verdickung, Tendenz zum Einwachsen)

  3. Hyperkeratose und pathologisches Nagelwachstum

Vorrangige Heilmittel:

  1. Hornhautabtragung
  2. Nagelbearbeitung
  3. Podologische Komplexbehandlung

Höchstmenge je VO:

  • bis zu 6 x/VO

Frequenzempfehlung:

  • alle 4 bis 6 Wochen

Bei allen Maßnahmen erfolgen Instruktionen zur individuell durchführbaren Haut- und Fußpflege sowie Inspektionen des Schuhwerks und der Einlagen.

In der Podologischen Therapie sind keine orientierenden Behandlungsmengen gemäß § 7 Absatz 1 festgelegt.
QF      

Krankhafte Schädigung am Fuß als Folge eines Querschnittsyndroms (komplett oder inkomplett)

z. B. bei

  • Spina bifida
  • chronische Myelitis
  • Syringomyelie
  • traumatisch bedingten Schädigungen des Rückenmarks
  1. Hyperkeratose

    (schmerzlos und schmerzhaft)

  2. Pathologisches Nagelwachstum

    (Verdickung, Tendenz zum Einwachsen)

  3. Hyperkeratose und pathologisches Nagelwachstum

Vorrangige Heilmittel:

  1. Hornhautabtragung
  2. Nagelbearbeitung
  3. Podologische Komplexbehandlung

Höchstmenge je VO:

  • bis zu 6 x/VO

Frequenzempfehlung:

  • alle 4 bis 6 Wochen

Bei allen Maßnahmen erfolgen Instruktionen zur individuell durchführbaren Haut- und Fußpflege sowie Inspektionen des Schuhwerks und der Einlagen.

In der Podologischen Therapie sind keine orientierenden Behandlungsmengen gemäß § 7 Absatz 1 festgelegt.

2. Nagelkorrekturspangen bei Unguis Incarnatus

Indikation Heilmittelverordnung
Diagnosengruppe

Leitsymptomatik:

Schädigung von Körperfunktionen und -strukturen zum Zeitpunkt der Diagnosestellung
Heilmittel

Verordnungsmengen

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weitere Hinweise
UI 1      

Unguis incarnatus Stadium 1

  • Unguis incarnatus (L60.0)
  1. Pathologisches Nagelwachstum mit beginnender Entzündung

    • Nagel beginnt seitlich in die Haut einzuwachsen
    • Schmerzen
    • Rötung
    • Schwellung

Vorrangiges Heilmittel:

  1. Nagelspangenbehandlung

Höchstmenge je VO:

  • bis zu 8/VO

Orientierende Behandlungsmenge:

  • bis zu 8 Einheiten

Frequenzempfehlung:

  • nach Bedarf
Es erfolgen regelmäßig Instruktionen zu individuell durchführbaren Schneidetechniken der Nagel- und Hautpflege sowie die Beratung zu geeignetem Schuhwerk.
UI 2      

Unguis incarnatus Stadium 2 oder 3

  • Unguis incarnatus (L60.0)
  1. Pathologisches Nagelwachstum mit manifester oder chronischer Entzündung

    • Granulationsgewebe
    • Wundbildung
    • Eiterbildung
    • Rezidivieren der Entzündung

Vorrangiges Heilmittel:

  1. Nagelspangenbehandlung

Höchstmenge je VO:

  • bis zu 4/VO

Die Verordnung weiterer Einheiten bedarf einer Wiedervorstellung beim verordnenden Arzt. Eine Wiedervorstellung kann je nach Schwere des Krankheitsbildes und möglicher Komplikationen auch vorher angezeigt sein.

Orientierende Behandlungsmenge:

  • bis zu 8 Einheiten

Frequenzempfehlung:

  • nach Bedarf
Es erfolgen regelmäßig Instruktionen zu individuell durchführbaren Schneidetechniken, der Nagel- und Hautpflege sowie die Beratung zu geeignetem Schuhwerk.

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