Beratung der Schwangeren, auch mittels Kommunikationsmedium  
0100 als ambulante hebammenhilfliche Leistung 8,00 €
0101 als Dienst-Beleghebamme 8,00 €
0102 als Begleit-Beleghebamme 8,00 €
 

Die Positionsnummer 010x ist während der Schwangerschaft insgesamt höchstens zwölf Mal als individuelle persönliche Beratung abrechnungsfähig. Terminvereinbarungen und Serienberatungen (z. B. Informationen/Newsletter als allgemeine und nicht persönliche Hinweise) sind nicht abrechnungsfähig.

Die Positionsnummer 010X ist neben den Positionsnummern 02X0; 0300; 0400; 05XX und 08X0 nur dann abrechnungsfähig, wenn die Leistungserbringung nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erfolgt und entsprechend begründet ist. Eine Zeitangabe ist in diesem Fall für alle betroffenen Leistungen erforderlich.

Die Positionsnummer 010X kann an demselben Tag nur dann mehr als einmal abgerechnet werden, wenn die mehrmalige Erbringung der Leistung an demselben Tag durch die Beschaffenheit des Falles geboten war. Eine mehrmalige Abrechnung an demselben Tag ist in diesem Fall in der Rechnung unter Angabe der jeweiligen Uhrzeit der Leistungserbringung näher zu begründen.
 
  Individuelle Basisdatenerhebung und Leistungsauskunft  
0200 als ambulante hebammenhilfliche Leistung 32,02 €
 

Die Positionsnummer 0200 ist bei jeder Schwangeren als Pauschale einmal abrechnungsfähig.

Die Positionsnummer 0200 ist neben Leistungen nach den Positionsnummern 010X; 0240, 060X und 08X0 nur dann abrechnungsfähig, wenn die Leistungserbringung nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erfolgt und entsprechend begründet ist. Eine Zeitangabe ist in diesem Fall für alle betroffenen Leistungen erforderlich. Bei vorliegender Notwendigkeit kann im zeitlichen Zusammenhang neben der Positionsnummer 0200 die Positionsnummer 05X0 abgerechnet werden. Dies gilt nicht, wenn neben der Positionsnummer 0200 im zeitlichen Zusammenhang die Positionsnummer 0230 abgerechnet wird.
 
  Individuelles Vorgespräch über Fragen der Schwangerschaft und Geburt  
0230 als ambulante hebammenhilfliche Leistung 44,60 €
 

Die Positionsnummer 0230 ist bei jeder Schwangeren als Pauschale einmal abrechnungsfähig.

Die Positionsnummer 0230 ist neben Leistungen nach den Positionsnummern 010X; 0240, 05XX, 060X und 08X0 nur dann abrechnungsfähig, wenn die Leistungserbringung nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erfolgt und entsprechend begründet ist. Eine Zeitangabe ist in diesem Fall für alle betroffenen Leistungen erforderlich.
 
  Spezifisches Aufklärungsgespräch zum gewählten Geburtsort  
0240 als ambulante hebammenhilfliche Leistung 44,60 €
 

Die Positionsnummer 0240 ist bei jeder Schwangeren, die die Absicht hat, im häuslichen Umfeld, in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung oder mit einer Begleit-Beleghebamme in einem Krankenhaus zu gebären, als Pauschale einmal abrechnungsfähig, sofern dieses Aufklärungsgespräch für den gewählten Geburtsort vor der 38. SSW stattfand.

Die Absicht der Versicherten, im häuslichen Umfeld, in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung oder mit einer Begleit-Beleghebamme in einem Krankenhaus zu gebären, ist in der Versichertenbestätigung zu dokumentieren.

Die Positionsnummer 0240 ist neben Leistungen nach den Positionsnummern 010X; 0200, 0230, 05XX, 060X und 08X0 nur dann abrechnungsfähig, wenn die Leistungserbringung nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erfolgt und entsprechend begründet ist. Eine Zeitangabe ist in diesem Fall für alle betroffenen Leistungen erforderlich.
 
  Vorsorgeuntersuchung der Schwangeren  
0300 als ambulante hebammenhilfliche Leistung 30,92 €
 

Die Positionsnummer 0300 ist abrechnungsfähig

a) bei normalem Schwangerschaftsverlauf,

b) bei pathologischem Schwangerschaftsverlauf, wenn die Hebamme die Vorsorgeuntersuchung auf ärztliche Anordnung vornimmt,

c) wenn die Schwangere wegen eines pathologischen Schwangerschaftsverlaufs ärztliche Betreuung trotz Empfehlung der Hebamme nicht in Anspruch nehmen möchte.

Die Vorsorgeuntersuchung ist im Mutterpass des G-BA in der jeweils gültigen Fassung zu dokumentieren.

Die Positionsnummer 0300 ist hinsichtlich der Zeitintervalle (i. d. R. alle vier bzw. zwei Wochen) und Leistungsinhalten der jeweils gültigen Fassung der Mutterschaftsrichtlinie nur abrechnungsfähig, soweit sie nicht bereits durch einen anderen Leistungserbringer durchgeführt und im Mutterpass dokumentiert wurde.
 
  GDM Screening  
0400 als ambulante hebammenhilfliche Leistung 9,85 €
 

Die Positionsnummer 0400 ist ausschließlich als sogenannter Vortest und nur einmalig abrechnungsfähig und beinhaltet auch die Entnahme von Körpermaterial, Glucoselösung und deren Beschaffung.

Die Positionsnummer 0400 ist nur abrechnungsfähig, soweit sie im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung nach Positionsnummer 0300 und nicht bereits durch einen anderen Leistungserbringer durchgeführt und im Mutterpass dokumentiert wurde.
 
 

Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden oder bei Wehen,

für jede angefangene 30 Minuten
 
0500 als ambulante hebammenhilflic...

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