Das letzte nachgewiesene – bei Aufnahme der Tätigkeit als Hebamme das geschätzte – Arbeitseinkommen wird dynamisiert. Die Dynamisierung erfolgt mit dem Faktor, der sich aus dem Verhältnis des vorläufigen Durchschnittsentgelts (für das aktuelle Kalenderjahr) zum Durchschnittsentgelt des letzten Veranlagungsjahres bzw. bei Schätzung wegen erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit des Jahres der Aufnahme der Tätigkeit ergibt. Der Verhältniswert ist auf 4 Dezimalstellen zu berechnen; dabei ist die 4. Stelle um 1 zu erhöhen, wenn sich in der 5. Stelle die Zahlen 5 bis 9 ergeben.[1]

 
Praxis-Beispiel

Dynamisierung

 
Letzter Einkommensteuerbescheid liegt vor für 2022
Arbeitseinkommen 35.790 EUR
Faktor für Dynamisierung des Arbeitseinkommens:
Vorläufiges Durchschnittsentgelt 2024 geteilt durch Durchschnittsentgelt 2022, demnach
45.358 EUR : 42.053 EUR =
1,0786
Beitragspflichtiges Arbeitseinkommen für 2024:  
35.790 EUR x 1,0786 = 38.603,09 EUR
Monatliche Beitragsberechnungsgrundlage im Jahr 2024:  
38.603,09 EUR : 12 = 3.216,92 EUR
[1] § 189 i. V. m. § 121 Abs. 1 und 2 SGB VI.

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