Das letzte nachgewiesene – bei Aufnahme der Tätigkeit als Hebamme das geschätzte – Arbeitseinkommen wird dynamisiert. Die Dynamisierung erfolgt mit dem Faktor, der sich aus dem Verhältnis des vorläufigen Durchschnittsentgelts (für das aktuelle Kalenderjahr) zum Durchschnittsentgelt des letzten Veranlagungsjahres bzw. bei Schätzung wegen erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit des Jahres der Aufnahme der Tätigkeit ergibt. Der Verhältniswert ist auf 4 Dezimalstellen zu berechnen; dabei ist die 4. Stelle um 1 zu erhöhen, wenn sich in der 5. Stelle die Zahlen 5 bis 9 ergeben.[1]
Dynamisierung
Letzter Einkommensteuerbescheid liegt vor für | 2022 |
Arbeitseinkommen | 35.790 EUR |
Faktor für Dynamisierung des Arbeitseinkommens: Vorläufiges Durchschnittsentgelt 2024 geteilt durch Durchschnittsentgelt 2022, demnach 45.358 EUR : 42.053 EUR = |
1,0786 |
Beitragspflichtiges Arbeitseinkommen für 2024: | |
35.790 EUR x 1,0786 = | 38.603,09 EUR |
Monatliche Beitragsberechnungsgrundlage im Jahr 2024: | |
38.603,09 EUR : 12 = | 3.216,92 EUR |
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