Das letzte nachgewiesene – bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit das geschätzte – Arbeitseinkommen wird dynamisiert. Für die Dynamisierung wird der Faktor herangezogen, der sich aus dem Verhältnis des vorläufigen Durchschnittsentgelts (für das aktuelle Kalenderjahr) zum Durchschnittsentgelt des letzten Veranlagungsjahres bzw. bei Schätzung wegen erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit des Jahres der Aufnahme der Tätigkeit ergibt. Der Verhältniswert ist auf 4 Dezimalstellen zu berechnen. Dabei ist die 4. Stelle um 1 zu erhöhen, wenn sich in der 5. Stelle die Zahlen 5 bis 9 ergeben.[1] Hiernach ergeben sich folgende Dynamisierungsfaktoren für 2024:
Veranlagungsjahr des Einkommensteuerbescheides |
Faktor |
2020 | 1,1581 |
2021 | 1,1210 |
2022 | 1,0786 |
2023 | 1,0514 |
Dynamisierung
Letzter Einkommensteuerbescheid liegt vor für das Kalenderjahr: | 2021 |
Arbeitseinkommen daraus: | 45.790 EUR |
Faktor für Dynamisierung des Arbeitseinkommens: | |
Vorläufiges Durchschnittsentgelt 2024 (45.358 EUR) geteilt durch Durchschnittsentgelt 2021 (40.463 EUR) |
1,1210 |
Beitragspflichtiges Arbeitseinkommen für 2024: | |
45.790 EUR × 1,1210 = | 51.330,59 EUR |
Monatliche Beitragsberechnungsgrundlage (51.330,59 EUR : 12) im Jahr 2024: | 4.277,55 EUR |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen