Um eine Wohnung gegen den Willen der Betroffenen betreten zu dürfen, sind die Fachkräfte des Jugendamts auf Unterstützung durch die Polizei angewiesen. Die Rechtsgrundlage hierfür richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

 
Hinweis

Ablauf Hausbesuch

Häufig existieren ausführliche Arbeitshilfen (z. B. der "Stuttgarter Kinderschutzbogen" oder die "Glinder Manuals") zum Thema Hausbesuch. Darin wird beschrieben, wie die Beteiligten vorzugehen haben, z. B.:

  • Wie viele Mitarbeiter (i. d. R. 2 Mitarbeiter) besuchen die Familie?
  • Welche Fragen müssen gestellt, welche Dokumente ausgefüllt werden?
  • Welche Telefonnummern sind wichtig?
  • Wann müssen welche weiteren Stellen (z. B. Polizei, Arzt, Kindergarten, Dolmetscher etc.) einbezogen werden?
  • Wer trifft die Entscheidungen, wenn mit der Familie oder auch zwischen den Fachkräften vor Ort keine Einigkeit erzielt werden kann?
  • Wie werden die Kinder transportiert (insbesondere Babys und Kleinkinder)?
  • Wie muss der Fall für die Akte dokumentiert werden?

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