Eine volle Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen liegt vor, wenn Leistungsberechtigte aufgrund des durch Krankheit oder Behinderung verminderten Leistungsvermögens unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts nur weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Dauerhaft ist die Leistungsminderung, wenn auf nicht absehbare Zeit keine Besserung zu erwarten ist, die eine mindestens 3-stündige tägliche Arbeit zulassen würde.

 
Wichtig

Abgrenzung zur Hilfe zum Lebensunterhalt

Ist die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit nicht ausgeschlossen, ist die volle Erwerbsminderung in vielen Fällen nur befristet. Dann besteht kein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. In diesem Fall kann ein Anspruch auf eine zeitlich befristete Rente bei voller Erwerbsminderung bestehen. Ist die oder der Betroffene trotzdem hilfebedürftig, kann ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bestehen.

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