Der G-BA kann die Durchführung von Gesundheitsuntersuchungen in seinen entsprechenden Richtlinien einem Genehmigungsvorbehalt unterwerfen. Voraussetzung sind Anforderungen an die Qualität von Gesundheitsuntersuchungen, die durch die für die durchführenden Ärzte dem Grunde nach geltenden berufsrechtlichen oder vertragsarztrechtlichen Qualitätsanforderungen nicht abgedeckt sind. Das kann der Fall sein, wenn für eine hinreichend qualifizierte Untersuchung

  • das Zusammenwirken von Ärzten mehrerer Fachgebiete,
  • die Durchführung einer Mindestzahl von Untersuchungen,
  • die Vorhaltung besonderer technische Einrichtungen oder
  • besondere Qualifikationsanforderungen für das nichtärztliche Personal

erforderlich sind.

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