Die ärztlichen Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten (Gesundheitsuntersuchung) umfassen folgende Leistungen:

  • Anamnese
    Erhebung der Eigen-, Familien- und Sozialanamnese, insbesondere Erfassung des Risikoprofils.
  • Klinische Untersuchung
    Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status (Ganzkörperstatus).
  • Laboratoriumsuntersuchungen
    Untersuchungen aus dem Blut und dem Urin.
  • Impfstatus

    Der Impfstatus wird überprüft.

  • Beratung
    Nach Abschluss der Maßnahmen hat der Arzt den Versicherten über das Ergebnis der durchgeführten Gesundheitsuntersuchung zu informieren und mit ihm die möglichen Auswirkungen im Hinblick auf die weitere Lebensgestaltung zu erörtern. Dabei soll der Arzt insbesondere das individuelle Risikoprofil des Versicherten ansprechen und diesen auf Möglichkeiten und Hilfen zur Vermeidung und zum Abbau gesundheitsschädigender Verhaltensweisen (z. B. auf entsprechende Gesundheitsförderangebote der Krankenkassen) hinweisen.
  • Folgerung aus den Ergebnissen der Gesundheitsuntersuchung
    Ergeben die aufgeführten Untersuchungen das Vorliegen oder den Verdacht auf das Bestehen einer Krankheit, soll der Arzt dafür Sorge tragen, dass diese Fälle im Rahmen der Krankenbehandlung durch weitere gezielte Diagnostik und ggf. Therapie behandelt werden.

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