Die Krankenkassen werden mit § 20b Abs. 1 SGB V verpflichtet, Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben zu erbringen.[1] Dafür haben die Krankenkassen im Jahr 2024 durchschnittlich einen Betrag von 3,58 EUR für jeden Versicherten aufzuwenden.[2]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen