Die Krankenkassen werden mit § 20b Abs. 1 SGB V verpflichtet, Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben zu erbringen.[1] Dafür haben die Krankenkassen im Jahr 2024 durchschnittlich einen Betrag von 3,58 EUR für jeden Versicherten aufzuwenden.[2]

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