Der GKV-Spitzenverband unterstützt die Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben insbesondere durch
- die Empfehlung von gemeinsamen und kassenartenübergreifenden Handlungsfeldern und Schwerpunktsetzungen für die Leistungen der Arbeitsgemeinschaften und der Aufgaben nach den folgenden Nummern 2 und 3,
- die Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung des Aufbaus und der Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen mit bundesweiter Bedeutung,
- die Entwicklung, Erprobung und wissenschaftliche Evaluation gesundheitsförderlicher Konzepte,
- die Erstellung eines Arbeitsprogramms des GKV-Spitzenverbands zur Wahrnehmung der Aufgaben nach den Nummern 1 bis 3 unter Berücksichtigung einer Stellungnahme der Nationalen Präventionskonferenz jeweils bis zum 30.11. eines Jahres für das Folgejahr.
Der GKV-Spitzenverband kann Dritte mit der Wahrnehmung der Aufgaben nach vorstehenden Nummern 2 und 3 beauftragen.[1]
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