Die beitragsfreie Familienversicherung[1] ist neben weiteren Voraussetzungen an eine Einkommensgrenze gebunden.[2] Das Gesamteinkommen eines familienversicherten Angehörigen darf regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (2024: 505 EUR; 2023: 485 EUR)[3] nicht überschreiten (allgemeine Einkommensgrenze). Die Einkommensgrenze galt bis zum 30.9.2022 auch für beschäftigte Familienangehörige, die geringfügig entlohnt wurden.[4] Die monatliche Einkommensgrenze entspricht seit dem 1.10.2022 der Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 1a SGB IV (2024: 538 EUR; 2023: 520 EUR; besondere Einkommensgrenze). Die Geringfügigkeitsgrenze ist dynamisch und orientiert sich am jeweiligen Mindestlohn.

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